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   VG Meiningen, 19.02.2003 - 5 K 20086/02.Me   

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https://dejure.org/2003,48957
VG Meiningen, 19.02.2003 - 5 K 20086/02.Me (https://dejure.org/2003,48957)
VG Meiningen, Entscheidung vom 19.02.2003 - 5 K 20086/02.Me (https://dejure.org/2003,48957)
VG Meiningen, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 5 K 20086/02.Me (https://dejure.org/2003,48957)
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  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus VG Meiningen, 19.02.2003 - 5 K 20086/02
    Eine Klage kann auch nicht im Wege der Auslegung ausnahmsweise zugleich im Wiedereinsetzungsantrag gesehen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.03.1993 - 1 BvR 249/92 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus VG Meiningen, 19.02.2003 - 5 K 20086/02
    Ein Verschulden ist dann anzunehmen, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. BVerwG, U. v. 08.03.1983 = NJW 1983, 1923, 1924 [BVerwG 08.03.1983 - 1 C 34/80] ).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84

    Wiedereinsetzungsantrag - Erfolglosigkeit - Begründungsfrist - Versäumung -

    Auszug aus VG Meiningen, 19.02.2003 - 5 K 20086/02
    Gemäß § 173 VwGO i. V. m. § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO sind auf die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag ferner die Vorschriften anzuwenden, die in dieser Beziehung für die nachgeholte Prozesshandlung gelten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.06.1986 - 3 C 46/84 - m. w. N., zitiert nach juris; Kopp, VwGO, 13. Aufl., § 60 Rdnr. 36).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.1998 - F 2 S 385/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Keine Klageerhebung; Beschluß; Urteil;

    Auszug aus VG Meiningen, 19.02.2003 - 5 K 20086/02
    Insoweit verbleibt nur der Beschluss als Form, über das Gesuch zu entscheiden (vgl. OVG Sachsen - Anhalt, Beschluss vom 16.10.1998 - F 2 S 385/98 - ).
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